Hinweise des Landkreises Limburg-Weilburg
Der jetzt aufgetretene Fall von ASP bei einem Wildschwein hat gezeigt, dass die Gefahrenlage weiterhin akut ist und es auch uns jederzeit treffen kann. Wie es zu dem Eintrag von ASP im LK GG gekommen ist, ist noch offen. Die Nähe zur Autobahn und der „Sprung“ der Infektion über mehrere hundert Kilometer von den bekannten Seuchengeschehen zeigen, wie schnell eine akute Seuchensituation entstehen kann.
Mögliche Eintragungswege für die ASP können sein:
· Übertragung durch infizierte Lebensmittel (das Virus bleibt über viele Monate bis mehrere Jahre in gekühltem Fleisch und auch in Rohwurstwaren haltbar und infektiös)
· Übertragung durch fehlende Hygiene (Schuhe, Kleidung, die auch in infizierten Gebieten getragen und danach nicht gereinigt und desinfiziert wurde)
· Das wichtigste Übertragungsmedium ist Blut, es genügen schon einzelne wenige Tropfen, um die Infektion weiter zu tragen. Daher ist eine Seuchen-Verschleppung durch Personen ebenso naheliegend, wie die Seuchengefahr durch infizierte Lebensmittel.
Die Fallwildsuche in Südhessen erfolgt, soweit bekannt, mittels Drohnen/Wärmebildkameras und entsprechend ausgebildeten Kadaver-Suchhunden. Dies sind die derzeit als am sichersten angesehenen Suchmethoden, um einerseits das Wild nicht unnötig zu beunruhigen und damit zu versprengen und andererseits eine möglichst personenunabhängige Suche auch in schwererem Gelände durchführen zu können.
Wie sich die Seuchenlage in Südhessen entwickeln wird, kann derzeit noch gar nicht abgeschätzt werden. Ob es zu einem akuten Seuchengeschehen auch bei uns kommen wird, ist ebenso völlig offen. Aber der positive Fund im Landkreis GG hat gezeigt, dass die Seuchengefahr weiterhin sehr präsent ist, auch wenn das Thema durch viele andere Themen etwas in den Hintergrund getreten ist.
Wir sind seitens des Veterinäramtes gerade in den Planungen und Vorbereitungen für ein mögliches Seuchenszenario bei uns. Dabei werden wir uns an den Handlungsempfehlungen zur ASP (Stand 2023) orientieren, die zu Beginn des Seuchengeschehens in 2018 / 2019 gemeinsam von verschiedenen Expertengruppen aus dem Veterinärbereich und dem Jagdbereich erarbeitet wurden.
Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen in GG entsprechen den Vorgaben dieser Handlungsempfehlungen, in denen es u.a. heißt:
2.3.1 Sofortmaßnahmen in der infizierten Zone/Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) nach dem ersten Nachweis
Jagdliche Maßnahmen:
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Keine Einzel- und Bewegungsjagd auf alle Wildarten in der infizierten Zone 🡪 Verhinderung einer Versprengung von Wildschweinen aus der infizierten Zone nach außen und damit einer Erregerverschleppung in bisher nicht betroffene Gebiete.
Begleitende Maßnahmen:
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Betretungsbeschränkungen für Wald und offene Landschaften in der infizierten Zone und Einschränkung des Fahrzeugverkehrs in diesem Gebiet 🡪 Verhinderung einer Beunruhigung der Wildschweine und Senkung des Risikos einer Virusverschleppung.
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Einrichtung von Sammelstellen für Kadaver durch die Veterinärbehörde.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Jägerschaft im Kreis bedanken, die seit Jahren Schweißproben für das ASP-Monitoring entnimmt. So wurden in Mittelhessen in 2024 bislang ca. 260 Proben untersucht, wovon auch in diesem Jahr schon wieder alleine 109 Proben aus den Revieren in Limburg-Weilburg stammen, wobei der überwiegende Teil der Proben mit den Trichinenproben zusammen in Hadamar abgegeben werden.
Trotz dieser guten Zahlen, möchte ich noch darum bitten, dass Sie die Jagdkolleginnen und Kollegen auf folgende Punkte hinweisen, um einerseits eine Virusverschleppung zu vermeiden und andererseits auch noch aufmerksamer das Schwarzwild beobachten, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen.
· Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, Reinigung von Kleidung und Schuhwerk
· Kein Jagdtourismus in bekannt betroffene Seuchengebiete
· Kein Transport von Tieren im offenen Wildträger auf der Anhängerkupplung (es muss vermieden werden, dass Schweiß abtropfen kann, Seuchenverschleppung!)
· Darüber hinaus bitten wir auch weiterhin um Probennahme (Schweißproben) von erlegten Tieren, auch besonders aus den südlichen Revieren im Landkreis. Die Proben können zu dem erlegten Wildkörper gelegt werden, wenn dieser für die amtliche Untersuchung angemeldet wird. Die Kolleginnen nehmen diese Schweiß-Proben auch gerne mit nach Hadamar. Probenröhrchen und die Anschreiben dazu können bei Bedarf über uns bezogen werden, sprechen Sie uns einfach darauf an.
· Fallwild und Unfallwild muss auch weiterhin beprobt werden. Die Probennahme bei Fallwild / Unfallwild kann auch durch meine Mitarbeiter erfolgen, wenn Sie den Fundplatz bei uns melden. Fallwild und Unfallwild gelten weiterhin als so genannte Indikatortiere und sind in jedem Fall zu untersuchen. Melden Sie uns solche Funde einfach telefonisch (06431-296 5869) oder per Mail (poststelle.avv@limburg-weilburg.de), da die Meldungen über die Tierfund-App bislang nicht gut zu bearbeiten waren und die Meldungen verspätet bei uns eingingen.
Bislang gibt es noch keine Kadaversammelplätze, Sammelstellen werden im akuten Seuchenfall eingerichtet. In wie weit auch schon jetzt mögliche Sammelstellen zur Verfügung gestellt werden können, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Da die Kadaversuche mittels Drohen sich als eine effektive Methode bei der Suche nach Wildschweinen etabliert hat (Wärmebildkamera, Echtbildkamera) bitte ich um Mitteilung, ob und wenn ja, auf welche Drohnen zugegriffen werden könnte. Wir sammeln gerade solche Daten, um dann möglichst schnell handeln zu können.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen schon jetzt.
Dr. Kerstin Herfen
Amtstierärztin