INFO des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Das Amt informiert darüber, dass ab sofort beauftragte Jäger im Wildursprungsschein die Freigabeuhrzeit des untersuchungspflichtigen Wildes nicht mehr eigenständig eintragen dürfen. Im Folgenden finden Sie Informationen zum veränderten Ablauf der Freigabe des untersuchten Wildes:
Aufgrund eines kürzlich geführten Gerichtsverfahrens, das vom VG Darmstadt initiiert wurde, ist darauf hingewiesen worden, dass die Eintragung der Freigabeuhrzeit auf dem Wildursprungsschein durch den Jäger nicht rechtskonform ist. Ein entsprechender Erlass des HMUKLV hat zur Folge, dass Jäger mit gültiger Übertragung ab sofort folgende Änderung bei der Abgabe der Trichinenproben beachten müssen:
- Auf dem Wildursprungsschein darf die Freigabeuhrzeit zukünftig ausschließlich durch amtliches Personal eingetragen werden.
- Jäger werden nach Abschluss der Trichinen-Untersuchung per E-Mail oder Fax über das Ergebnis informiert.
- Für dieses Verfahren ist es zwingend notwendig, dass auf dem Wildursprungsschein eine gut lesbare gültige E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer des beauftragten Probennehmers angegeben wird.
- Proben, die mit nicht eindeutig lesbarem Wildursprungsschein abgegeben werden, können nicht freigegeben werden und verbleiben in der Beschlagnahmung.
Das Amt wird in den nächsten Tagen zusätzlich entsprechende Schilder am Kühlschrank in Weilburg sowie an unserem Trichinen-Briefkasten in Hadamar anbringen.
Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen die amtliche Tierärztin Frau Jessen vom Amt für Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung:
Frau Jessen
Amt für Ländlichen Raum, Umwelt,
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
Telefon: 06431 296 5870
Fax: 06431 296 5868
E-Mail: s.jessen@limburg-weilburg.de
Bitte beachten Sie diese Änderungen und setzen Sie sich bei Bedarf mit Frau Jessen in Verbindung.