Jagd als Handwerk

Die Jagd – das älteste Handwerk der Menschheitsgeschichte

Die Jagd ist unmittelbar mit der Entwicklung der Menschheit verbunden, so waren die ersten Menschen Sammler und Jäger. Das Jagen war Basis der Arterhaltung.
Im Mittelalter entstand der Jägerberuf und es entwickelte sich auch die Waidmannsprache (wie in jeder anderen Zunft auch). In der frühen Neuzeit beanspruchten die Landesfürsten das Recht des Jagens auf ihrem gesamten Territorium. In dieser Zeit entstand die Einteilung in Niederwildjagd (Hase, Reh, Fasan) und Hochwildjagd (Hirsch,Schwarzwild). Der Hochadel bejagte Hochwild und der niedere Adel das Niederwild. Heute wird diese Einteilung auf spezielle Jagdreviere und dessen Wildbestand festgelegt. So haben wir Niederwild- und Hochwildreviere.

Bis 1848 blieb es bei der bekannten Feudaljagd, die erlaubte auf fremdem Grund und Boden zu jagen. Seit 1850, auf Initiative Preußens, war die Jagd an den eigenen Grundbesitz gebunden. Es wurde eine Mindestgröße festgelegt. Heute muss eine Eigenjagd eine Mindestgröße von 75 ha haben.
Zu neuen Regelungen auf Länderebene kam es in den 20er Jahren. 1931 wurde ein vereinheitlichtes Jagdgesetzt ausgearbeitet und 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen. In diesem wurden u.a. die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschussplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung des Jagdscheins festgelegt.
In den frühen 50ern wurde die Jagd von den Alliierten zurückgegeben. Die Zahl der Jäger stieg immens an.
Die Welt der Jagd hat sich selbstverständlich seit damals grundlegend und radikal geändert. So diente die Jagd in ihren Anfängen als reine Nahrungsbeschaffung während man heute in der Jagd große Verantwortung lebt und der Mensch als Teil der Natur regulierend eingreifen muss.
Die Natur stellt ihre eigenen Regeln auf und der Mensch sollte sich sinnvoll in ihren Rhythmus eingliedern. Wir unterscheiden den Jäger, der im Rahmen eines Berufes (Forstwirt) die Jagd ausübt und den Jäger, der diese als private Passion ansieht.

Die Jagd ausüben darf man erst, wenn man eine spezielle Jagdausbildung sowie die Jagdprüfung erfolgreich abgeschlossen und bestanden hat. Dies gilt als Basis für den waidgerechten Umgang mit im Wald lebenden Tieren, dem Respekt gegenüber Fauna und Flora, Umgang mit der Waffe sowie die Befolgung des Jagdrechts.

In der Jagd heute sieht man neben dem waidgerechten Schuss auch die Hege und Pflege eines Jagdrevieres. Laut des Jagdgesetzes der BRD zielt die Hege auf einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung dessen Lebensgrundlage ab. Wildschäden sollen durch Hegemaßnahmen gering gehalten werden. Äsungsflächen, Ruhezonen sowie Deckung für die Wildtiere müssen geschaffen werden. Die Bejagung der Wildtiere ist gesetzlich geregelt und es wird jedes Jahr von der unteren Jagdbehörde ein Abschussplan erstellt (zur ökologischen Kontrolle der Population) den der Jagdausübungsberechtigte zu befolgen hat.

Der Lebensraum der Wildtiere hat sich stark verändert und reduziert, z.B. besiedeln immer mehr Schwarzwild und Waschbären urbane Bereiche. Die Bewirtschaftungsvielfalt in der Landwirtschaft hin zu großflächigem Anbau, die Auswirkungen der Umwelteinflüsse und nicht zuletzt die Nutzung der Natur für sportliche Aktivitäten tragen zu einer veränderten Situation bei.

Der Jäger steht vor der großen Herausforderung, das Gleichgewicht zwischen natürlich ausreichendem Lebensraum der Wildtiere und der waidgerechten Bejagung zu erreichen.
In Deutschland hat sich das Reviersystem in Verbindung mit der Pflichtmitgliedschaft einer Jagdgenossenschaft bewährt. Sofern man kein Eigenjagdbesitzer ist, kann man entsprechende Reviere pachten. Die Jagdpachtberechtigung erreicht man nach dem dritten gelösten gültigen Jahresjagdschein. Beim Lösen des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe fällig, die der Kreis verwaltet.

Die Jagdpacht trägt, neben der Jagdsteuer (von Kreis zu Kreis unterschiedlich), die entstehenden Wildschäden, Erhaltung und Neubau von jagdlichen Einrichtungen, Wildäcker, Äsungsschneisen, Feldholzinseln und Steinobstwiesen, der Jagdpächter, der die Jagd in seiner Freizeit ausübt.

Der treue vierbeinige Begleiter eines Jägers, der Jagdhund, muss gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Die Anschaffung eines geeigneten Jagdhundes sowie dessen Ausbildung trägt der Jäger.

Es wird deutlich, dass das Ausüben der Jagd mit hohen Kosten und dem Einbringen von viel Freizeit verbunden ist.

Jagd ist tiefes Erleben der Natur, der man mit Verantwortung und Respekt gegenüber stehen muss.

Wir wollen die Jagd frei von Weinerlichkeiten und Pathos leben und erhalten und nicht vergessen, dass die Jagd ein Handwerk war und ist – das älteste in der Menschheitsgeschichte!

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